Zivilrecht
Das Zivilrecht ist jenes Rechtsgebiet, welches die Rechtsbeziehungen von rechtlich gleich gestellten Rechtssubjekten (natürliche oder juristische Personen) untereinander regelt. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht ist dem Zivilrecht eine Über- und Unterordnung der Rechtsubjekte (Staat-Bürger) fremd.
Strafrecht
Als Strafrecht bezeichnet man im deutschen Recht ein Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Handlungen unter staatliche Strafe stellt. Es ist unterteilt in Strafrecht und Nebenstrafrecht.